Mieterhöhungs-Rechner

Zulässige Mieterhöhung mit Kappungsgrenze und frühestem Zeitpunkt berechnen

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So funktioniert der Mieterhöhung-Rechner

Mieterhöhungs-Rechner

Zulässige Mieterhöhung mit Kappungsgrenze und frühestem Zeitpunkt berechnen

Eingaben

€/m²

Laut Mietspiegel der Gemeinde

Angespannter Wohnungsmarkt (Kappungsgrenze 15% statt 20%)

Gilt z.B. in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und weiteren Städten

Maximale Erhöhung
0,00 €
Pro Monat zulässig
Neue Miete
800,00 €
Nach Erhöhung
Kappungsgrenze (20%)
160,00 €
Normaler Markt
Ortsübliche Monatsmiete
750,00 €
10,00 €/m² × 75 m²
Frühester Zeitpunkt
1.9.2025
Noch nicht möglich

Die aktuelle Miete liegt bereits auf oder über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Alle Berechnungen sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Alle Berechnungen sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Das kann der Mieterhöhung-Rechner

Kappungsgrenze berechnen

Automatische Prüfung der 20 %- bzw. 15 %-Kappungsgrenze über 3 Jahre.

Frühester Erhöhungszeitpunkt

Berechnung des frühestmöglichen Zeitpunkts für die nächste Mieterhöhung.

Angespannte Wohnungsmärkte

Berücksichtigt, ob die Immobilie in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt (15 %-Grenze).

Vergleich mit Mietspiegel

Prüfen Sie, ob die gewünschte Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Mieterhöhungs-Rechner — Einfach erklaert

Mieterhöhung in Deutschland — die wichtigsten Regeln

Mieterhöhungen sind in Deutschland streng reguliert. Vermieter können die Miete nicht willkürlich erhöhen, sondern müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten. Die wichtigsten Instrumente sind: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB), Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) und die Staffelmiete.

Unser Mieterhöhungs-Rechner konzentriert sich auf die häufigste Form: die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Er prüft automatisch die Kappungsgrenze und berechnet den frühestmöglichen Erhöhungszeitpunkt.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt die maximale Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren auf 20 % der Ausgangsmiete. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (viele deutsche Großstädte) gilt eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 %. Die Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Beispiel: Bei einer aktuellen Miete von 800 € darf die Miete in 3 Jahren um maximal 160 € (20 %) bzw. 120 € (15 % in angespannten Märkten) steigen. Eine Mieterhöhung ist frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung zulässig.

Haeufige Fragen zum Mieterhöhung-Rechner

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung zulässig, wird aber erst nach weiteren 3 Monaten (Überlegungsfrist des Mieters) wirksam — also de facto alle 15 Monate.

Was gilt die 15 % oder die 20 % Kappungsgrenze?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die verschärfte Kappungsgrenze von 15 %. Ob Ihre Stadt dazu gehört, legt die jeweilige Landesregierung per Verordnung fest. In allen anderen Gebieten gilt die reguläre Grenze von 20 %.

Muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen?

Ja, bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mieter der Erhöhung zustimmen. Er hat dafür eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

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