Nebenkostenabrechnung-Rechner

Umlegbare und nicht-umlegbare Kosten aufschlüsseln, Verteilerschlüssel berechnen

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So funktioniert der Nebenkosten-Rechner

Nebenkostenabrechnung-Rechner

Umlegbare und nicht-umlegbare Kosten aufschlüsseln

Gesamtkosten
7.300,00 €
Alle Kostenpositionen
Umlegbare Kosten
6.100,00 €
Auf Mieter verteilbar
Nicht-umlegbar
1.200,00 €
Verbleiben beim Vermieter
Kostenpositionen
Jährliche Kosten eintragen
Mieter / Einheiten
Wohnfläche und Personenzahl eintragen
Pers.
Pers.
Pers.

Abrechnung pro Mieter

EinheitAnteilJährlichMonatlich
Wohnung 1 (EG links)31,0 %1.888,10 €157,34 €
Wohnung 2 (EG rechts)38,1 %2.323,81 €193,65 €
Wohnung 3 (OG links)31,0 %1.888,10 €157,34 €

Alle Berechnungen sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine professionelle Beratung.

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Das kann der Nebenkosten-Rechner

Umlegbare Kosten aufschlüsseln

Alle umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) erfassen.

Verteilerschlüssel

Kosten nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch auf Mieter umlegen.

Nicht-umlegbare Kosten trennen

Sauber zwischen umlegbaren und nicht-umlegbaren Kosten unterscheiden.

Nachzahlung oder Guthaben

Sofort sehen, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben erhält.

Nebenkostenabrechnung-Rechner — Einfach erklaert

Nebenkostenabrechnung erstellen — was Vermieter wissen müssen

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter und Hausverwaltungen eine jährliche Herausforderung. Sie muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden, sonst verfällt der Anspruch auf Nachzahlungen. Unser Rechner hilft, die Abrechnung korrekt und übersichtlich zu erstellen.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert 17 umlagefähige Kostenarten — von Grundsteuer über Wasserversorgung bis zur Gebäudeversicherung. Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Bankgebühren sind hingegen nicht umlegbar und müssen vom Vermieter getragen werden.

Verteilerschlüssel richtig anwenden

Der Verteilerschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Die gängigsten Schlüssel sind: Wohnfläche (m²), Personenzahl oder Wohneinheiten. Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Wasser werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Wurde im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, gilt laut Gesetz die Wohnfläche als Maßstab. Bei Heizkosten ist die Abrechnung nach Verbrauch gesetzlich vorgeschrieben (Heizkostenverordnung).

Haeufige Fragen zum Nebenkosten-Rechner

Welche Nebenkosten darf ich auf den Mieter umlegen?

Umlegbar sind die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten 17 Kostenarten, darunter: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen und Hausmeister.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung zugestellt werden?

Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 2025 muss die Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2026 zugestellt werden. Danach verfallen Nachforderungen.

Was ist der häufigste Fehler bei der Nebenkostenabrechnung?

Die häufigsten Fehler sind: Umlage nicht-umlegbarer Kosten (z. B. Instandhaltung), falscher Verteilerschlüssel, fehlende Einzelaufstellung der Kostenpositionen und verspätete Zustellung. All das kann zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen.

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