Steuerersparnis-Rechner

AfA, Werbungskosten und jährlichen Steuervorteil berechnen

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So funktioniert der Steuerersparnis-Rechner

Steuerersparnis-Rechner

AfA, Werbungskosten und jährlichen Steuervorteil berechnen

Eingaben

Oft 70–80% des Gesamtkaufpreises (ohne Grundstück)

Bestimmt den AfA-Satz (vor 1925: 2,5%, 1925–2022: 2%, ab 2023: 3%)

%

Ihr persönlicher Einkommensteuersatz (z.B. 42%)

Zinsen, Verwaltung, Fahrtkosten, Versicherung etc.

Jährliche Steuerersparnis
-252,00 €
-21,00 € pro Monat
Jährliche AfA
4.000,00 €
2,0 % (Baujahr 1925–2022)
Steuerliche Einkünfte
600,00 €
Steuerlicher Gewinn
Steuerersparnis pro Monat
-21,00 €
Monatlicher Steuervorteil
Werbungskosten gesamt
9.000,00 €
Inkl. AfA-Betrag

Alle Berechnungen sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Konsultieren Sie einen Steuerberater.

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Das kann der Steuerersparnis-Rechner

AfA-Berechnung

Automatische Berechnung der Absetzung für Abnutzung je nach Baujahr und Gebäudeanteil.

Werbungskosten berücksichtigt

Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung und weitere Werbungskosten in die Berechnung einbeziehen.

Jährliche Steuerersparnis

Sehen Sie auf einen Blick, wie viel Steuern Sie pro Jahr durch die Vermietung sparen.

Individuelle Steuersätze

Berechnung auf Basis Ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes.

Steuerersparnis-Rechner — Einfach erklaert

Steuervorteile bei Immobilien als Kapitalanlage

Einer der größten Vorteile von Immobilien als Kapitalanlage ist die steuerliche Absetzbarkeit. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) und den Abzug von Werbungskosten können Vermieter ihre Steuerlast erheblich senken. Die AfA beträgt bei Gebäuden ab Baujahr 1925 in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre, bei Neubauten ab 2023 sogar 3 % über 33 Jahre.

Wichtig: Die AfA bezieht sich nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf das Grundstück. In guten Lagen beträgt der Grundstücksanteil oft 30–50 % des Kaufpreises. Unser Rechner berücksichtigt dies automatisch und zeigt Ihnen die tatsächliche jährliche Steuerersparnis.

Welche Kosten sind als Werbungskosten absetzbar?

Als Werbungskosten bei Vermietung gelten: Darlehenszinsen (nicht die Tilgung), Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten zur Immobilie und Abschreibung (AfA). Diese Kosten werden von den Mieteinnahmen abgezogen — der verbleibende Betrag wird versteuert.

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Das ist besonders in den ersten Jahren einer Kapitalanlage häufig der Fall und senkt die Gesamtsteuerlast spürbar.

Haeufige Fragen zum Steuerersparnis-Rechner

Wie hoch ist die AfA bei Immobilien?

Die lineare AfA beträgt bei Bestandsgebäuden (Baujahr ab 1925) 2 % pro Jahr über 50 Jahre. Für Neubauten ab 2023 gilt ein erhöhter AfA-Satz von 3 % über 33 Jahre. Altbauten vor 1925 können mit 2,5 % über 40 Jahre abgeschrieben werden.

Kann ich die Darlehenszinsen von der Steuer absetzen?

Ja, bei vermieteten Immobilien sind die Darlehenszinsen vollständig als Werbungskosten absetzbar. Die Tilgung hingegen ist nicht steuerlich absetzbar, da sie Vermögensaufbau darstellt.

Lohnt sich eine Immobilie nur wegen der Steuerersparnis?

Nein, eine Immobilie sollte sich auch ohne Steuervorteile rechnen. Steuerersparnisse sind ein positiver Nebeneffekt, aber kein alleiniges Investitionskriterium. Rendite, Lage und Cashflow sind wichtiger.

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